Zensualen

(Zinser)

Autor: Dr. Wolfram Baer

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Im Mittelalter freie, unfreie und leibeigene Personen, die nach Zensualrecht lebten. Ursprünglich wohl in erster Linie Unfreie und Leibeigene wie der Großteil der frühen, quellenmäßig fassbaren Bevölkerung Augsburgs. Ihr alter Leibherr übergab sie an eine Kirche; deren Heiliger wurde ihr fiktiver neuer Leibherr. Sie blieben rechtlich Leibeigene, doch waren sie gegen Zinszahlung von den Auswirkungen der Leibeigenschaft (unangemessener Knechtsdienst, Schollengebundenheit) befreit. Die Rechtsqualität eines Zensualen war auch für arme Freie und entlaufene Leibeigene interessant, übernahm doch der neue Leibherr (Kirche bzw. Bischof) die Garantie und den Schutz für den neuen Status. Das von den Zensualen erlangte freie Verfügungsrecht über die eigene Arbeitskraft war ein starkes Motiv für persönliches Streben und eine wesentliche Voraussetzung für den im 12./13. Jahrhundert entstehenden Bürgerstand.

Literatur:

K.-H. Sieber, Die Entwicklung der Augsburger Gesellschaft bis zum Jahre 1368, in: Geschichte der Stadt Augsburg von der Römerzeit bis zur Gegenwart, 21985, 181-187.